Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig ab 22. Juli 2025 für alle Verträge mit der BrandUp Factory GmbH
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der BrandUp Factory GmbH (nachfolgend "Anbieter"), gelten für alle Verträge über Dienstleistungen im Bereich Softwareentwicklung, Beratung und digitale Lösungen zwischen uns und unseren Kunden (nachfolgend "Kunde").
(2) Die AGB gelten insbesondere für Verträge über: • Entwicklung von individueller Software • Beratungsdienstleistungen • Wartung und Support • Cloud-Services und Hosting • Schulungen und Workshops
(3) Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über gleichartige Leistungen mit demselben Kunden.
(4) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen oder sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen überlassen haben.
(2) Die Bestellung der Leistung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.
(3) Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Ausführung der Leistung gegenüber dem Kunden erklärt werden.
(4) Der Umfang der geschuldeten Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in unserem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
§ 3 Leistungen und Mitwirkungspflichten
(1) Wir erbringen unsere Leistungen nach dem bei Vertragsschluss aktuellen Stand der Technik. Bei der Entwicklung von Software schulden wir die Erstellung des Programmcodes sowie die dazugehörige Dokumentation gemäß der vereinbarten Spezifikation.
(2) Der Kunde unterstützt uns bei der Erfüllung unserer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere: • Rechtzeitige Bereitstellung aller erforderlichen Informationen • Zugang zu notwendigen Systemen • Benennung eines kompetenten Ansprechpartners • Zeitnahe Prüfung und Abnahme von Teilleistungen
(3) Erbringt der Kunde seine Mitwirkungsleistungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus resultierenden Folgen (z.B. Verzögerungen, Mehraufwand) vom Kunden zu tragen.
(4) Änderungswünsche des Kunden werden nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung berücksichtigt.
§ 4 Termine und Fristen
(1) Liefer- und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
(3) Wir sind zu Teilleistungen berechtigt, soweit diese für den Kunden zumutbar sind.
(4) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Sofern nicht anders vereinbart, gelten unsere zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise. Die Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung erfolgt wahlweise: • Nach Aufwand zu den vereinbarten Stundensätzen • Zum vereinbarten Festpreis • Als monatliche Pauschale bei laufenden Leistungen
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(5) Reisekosten und Spesen werden gesondert nach Aufwand in Rechnung gestellt.
§ 6 Abnahme
(1) Soweit eine Abnahme vereinbart ist, hat diese unverzüglich nach Fertigstellung der Leistung zu erfolgen. Der Kunde darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern.
(2) Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn: • Die Leistung abgeschlossen ist • Wir den Kunden zur Abnahme aufgefordert haben • Seit der Lieferung oder Leistung 12 Werktage vergangen sind • Der Kunde mit der Nutzung begonnen hat
(3) Teilleistungen sind gesondert abzunehmen, sofern dies vereinbart wurde.
§ 7 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.
(2) Bei Mängeln der Leistung hat der Kunde uns zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist zu gewähren.
(3) Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgangigmachung des Vertrages verlangen.
(4) Keine Gewährleistung besteht bei: • Fehlern durch unsachgemäße Nutzung • Fehlern durch Eingriffe des Kunden oder Dritter • Inkompatibilität mit nicht freigegebener Software • Höherer Gewalt
§ 8 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 9 Geheimhaltung
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt gewordenen vertraulichen Informationen zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln.
(2) Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen, • die dem Empfänger bereits bekannt waren • die allgemein bekannt sind oder werden • die dem Empfänger von berechtigten Dritten mitgeteilt werden • die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen
§ 10 Nutzungsrechte
(1) An individuell für den Kunden erstellter Software räumen wir dem Kunden mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht ein.
(2) An Standardsoftware und vorbestehenden Werken erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht.
(3) Quellcode wird nur bei ausdrücklicher Vereinbarung übergeben. Die Übertragung erfolgt nach vollständiger Bezahlung.
§ 11 Kündigung
(1) Dienstverträge können von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Werkverträge können vom Kunden jederzeit gekündigt werden. Wir erhalten in diesem Fall die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
AGB als PDF herunterladen
Sie können unsere AGB auch als PDF-Dokument herunterladen und ausdrucken.